Rechtsprechung
BGH, 02.02.1972 - IV ZB 73/70 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Erteilung eines gegenständlich beschränkten Erbscheins - Anforderungen an die Einziehung eines Erbscheins wegen Unrichtigkeit - Vorliegen der internationalen Zuständigkeit des deutschen Nachlassgerichts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1972, 945
- MDR 1972, 590
- DNotZ 1972, 501
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 03.12.1975 - IV ZB 20/75
Erbschein nach Erblasser in der DDR
Hieran sieht es sich durch die Entscheidungen des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 20. Mai 1969 (BGHZ 52, 123) und des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 2. Februar 1972 (NJW 1972, 945) gehindert.Soweit die Erwägungen der in NJW 1972, 945 veröffentlichten Entscheidung des erkennenden Senats hiervon abweichen, werden sie nicht aufrechterhalten.
- KG, 31.01.1975 - 1 W 975/73
Erteilung eines zur Erwirkung von Lastenausgleichsentschädigung benötigten …
An einer sachlichen Entscheidung dieses Inhalts sieht sich der Senat durch die Entscheidung des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 20. Mai 1969 (III ZB 3/67 ; BGHZ 52, 123) in Verbindung mit einer Entscheidung des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 2. Februar 1972 (IV ZB 73/70 ; NJW 1972, 945) aus folgenden Gründen gehindert:.Diesen Weg hat der Bundesgerichtshof praktisch auch bereits eingeschlagen, wenn er in den Entscheidungen BGHZ 52, 123 und NJW 1972, 945 die Erbscheinserteilung durch Gerichte der Bundesrepublik nicht ausnahmslos von der Belegenheit von Nachlaßgegenständen abhängig macht, sondern genügen läßt, daß die hier von Erben geltend gemachten und in deren Person entstandenen Lastenausgleichsansprüche ihre "Wurzel" darin haben, daß der Erblasser der unmittelbar Geschädigte war.
- BayObLG, 11.03.1994 - 1Z BR 109/93
Erbscheinerteilung bei griechischem Erblasser
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 28.11.1974 - BReg. 1 Z 94/73
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an …
Auf die Erbfolge kommt, wie noch darzulegen sein wird, als erstes Tatbestandserfordernis (…Ferid-Firsching, Internationales Erbrecht, 2. Aufl., Bd. I Deutschland Grundzüge C III Rdz. 69;… Staudinger-Firsching, BGB , 11. Aufl. § 2369 Rdnrn. 3 ff.) ausländisches Recht zur Anwendung, zudem gehört zur Erbschaft ein im Inland befindlicher Gegenstand, womit auch das zweite Erfordernis (BGH NJW 1972, 945/946 m.w.Nachw.; Beschluß des Senats vom 28.9.1973 BReg. 1 Z 75/73) erfüllt ist.